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Eine physiotherapeutische Behandlung wird dann von der Krankenkasse übernommen,wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Dieser Arzt muss Vertragsarzt (Kassenarzt) sein, egal ob Hausarzt oder Facharzt (z. B. Zahnarzt), damit die von ihm verordnete Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Der Arzt darf zwar jede Therapieform verordnen, allerdings ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nur für jene Therapien gesichert, die vertraglich zwischen den Krankenkassen und Ärzten im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt wurden. Diese vertragliche Richtlinie, an die sich Ärzte und Krankenkassen halten müssen, ist die sogenannte Heilmittelrichtlinie, festgehalten im Heilmittelkatalog. Die physikalische Therapie zählt neben der Ergotherapie und der Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie als Heilmittel, daher sind auch physiotherapeutische Leistungen in einem Heilmittelkatalog aufgeführt. Die Heilmittelrichtlinien werden immer wieder überarbeitet und müssen vom Bundesgesundheitsamt akzeptiert werden. Die letzte Änderung des Heilmittelkataloges erfolgte 2011.

Der Arzt darf zwar jede Therapieform verordnen, allerdings ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nur für jene Therapien gesichert, die vertraglich zwischen den Krankenkassen und Ärzten im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt wurden. Diese vertragliche Richtlinie, an die sich Ärzte und Krankenkassen halten müssen, ist die sogenannte Heilmittelrichtlinie, festgehalten im Heilmittelkatalog. Die physikalische Therapie zählt neben der Ergotherapie und der Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie als Heilmittel, daher sind auch physiotherapeutische Leistungen in einem Heilmittelkatalog aufgeführt. Die Heilmittelrichtlinien werden immer wieder überarbeitet und müssen vom Bundesgesundheitsamt akzeptiert werden. Die letzte Änderung des Heilmittelkataloges erfolgte 2011.

Die Zuzahlung beträgt 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro pro Verordnung (Rezept).

Wenn Sie Ihre Fitness fördern, Ihren Rücken stärken oder Ihrem Körper mit einer Aromamassage einfach mal Gutes tun möchten, können Sie unsere Leistungen selbstverständlich auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen und selbst bezahlen. Manche Präventionsangebote, wie z.B. Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik und ergonomische Arbeitsplatzberatung, werden zum Teil von den Krankenkassen bezuschusst.

Welche Programme Ihre Krankenkasse fördert, können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Bei eingeschränkter Mobilität behandeln wir Sie selbst­ver­ständlich auch in Ihren eigenen Räumen oder im Pflegeheim.

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